In Riehen BS hat der Gemeindeführungsstab entschieden, auf die Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden zu verzichten, sofern genügend Tageslicht vorhanden ist. Alle elektronischen Geräte, insbesondere auch Computer, sollen bei Nichtgebrauch vollständig ausgeschaltet werden. Zudem sind die Mitarbeitenden der Verwaltung aufgefordert, an ihrem Arbeitsplatz energiesparende Massnahmen umzusetzen.
Mit Beginn der Heizperiode wird in Riehen auch die maximale Raumtemperatur in den öffentlichen Gebäuden reduziert. Heizlüfter, Ventilatoren, Luftbefeuchter usw. sind nicht mehr gestattet. Für Kindergärten und Primarschulen können Ausnahmen gemacht werden.
Die Stadt Baden verzichtet auf Anstrahlbeleuchtungen beim Stadtturm, dem Stadthaus, der katholischen Kirche, beim Landvogteischloss und bei der Ruine Stein. Zudem hat der Stadtrat für den Fall einer Strom-Mangellage einen vierstufigen Massnahmeplan beschlossen, der bis zur Ausserbetriebnahme der gesamten öffentlichen Beleuchtung reicht. In diesem Fall würden täglich 2500 Kilowattstunden oder der Tagesverbrauch von gut 200 Haushalten eingespart.
In Val-de-Ruz NE waren bereits bisher rund 2100 Lampen und Leuchtkörper von Mitternacht bis 4:45 Uhr ausgeschaltet. Nun verlängert die Gemeinde die Dauer auf 22 bis 6 Uhr. Verzichtet wird auch auf die Anstrahlung öffentlicher Gebäude sowie auf eine Weihnachtsbeleuchtung. Die Gemeinde ruft zudem auch die Bevölkerung dazu auf, auf Weihnachtsbeleuchtung zu verzichten. An Läden und das Gewerbe ergeht die Bitte, Leuchtreklamen und Parkplatzbeleuchtungen nach Ladenschluss auszuschalten.
In Olten hat der Stadtrat entschieden, die Beleuchtungsdauer der Weihnachtsbeleuchtung um einen Viertel oder zweieinhalb Stunden zu kürzen. Die Raumtemperatur in Schulhäusern, in den Räumen der Stadtverwaltung oder in städtischen Institutionen wie Museen oder Bibliotheken wird auf 20 Grad beschränkt; ab Oktober werden Kirchen und die Holzbrücke nicht mehr beleuchtet.
In Horw LU teilt die Gemeinde mit, sie investiere früher als geplant in energiesparende LED-Leuchtkörper für die Strassenlaternen. Reduziert wird auch die Weihnachtsbeleuchtung; zudem ruft die Gemeinde die Bevölkerung auf, private Weihnachtsbeleuchtung ebenfalls zu reduzieren oder ganz darauf zu verzichten.
Chur hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mögliche Stromeinsparungen bei stadteigenen Betrieben und Anlagen evaluieren soll. Ins Auge gefasst werden dabei insbesondere Einschränkungen bei der Beleuchtung, der Heizung und der Wassertemperatur im Hallenbad.
Um das städtische Sparziel von 15 Prozent zu erreichen, hat die Stadt Bern den Dialog mit den OrganisatorInnen von Weihnachts- und Winteranlässen gesucht. Demnach verzichten die Betreiber der Kunsteisbahn auf dem Bundesplatz auf die energieintensive Produktion einer Eisfläche. Stattdessen wird synthetisches Eis aus Hartplastik verwendet. Das Lichtspiel «Rendez-Vous Bundesplatz» setzt die Vorführungen jeweils am Montag aus; die angegliederte Gastronomie von Anlässen und Weihnachtsmärkten beheizt die Innenräume nur bis maximal 18 Grad.
Die Stadt selbst hat angekündigt, die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt nur bis 22 Uhr statt wie in den vergangenen Jahren die ganze Nacht eingeschaltet zu lassen. Private OrganisatorInnen von Weihnachtsmärkten und -anlässen müssen die Beleuchtung spätestens um Mitternacht ausschalten. Zudem wird die Raumtemperatur in Verwaltungsgebäuden und Schulen auf 20 Grad gesenkt. Die Wassertemperatur der städischen Hallenbäder wird um 1 bis 2 Grad gesenkt; in öffentlichen Verkehrsmitteln wird die Temperatur um bis zu 4 Grad gesenkt. Leuchtreklamen städtischer oder stadtnaher Organisationen werden abgeschaltet; öffentliche und historische Gebäude nicht mehr angestrahlt.
In St. Gallen haben der Kanton, die Gemeinden und die Unternehmen ein gemeinsames Vorgehen beschlossen, um der drohenden Strom-Mangellage zu begegnen. Die Sparmassnahmen umfassen die Beschränkung der Raumtemperatur auf höchstens 19 bis 20 Grad, die Abschaltung der nicht-sicherheitsrelevanten Aussenbeleuchtung, sowie ein Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung in Innenräumen. Leuchtreklamen und Schaufenster werden zwischen 22 und 6 Uhr nicht beleuchtet, Apparate wie Lampen, Drucker und Router nach dem Gebrauch ausgeschaltet. Zudem wollen die Behörden das Umrüsten auf energiesparende Leuchten und Bewegungsmelder vorantreiben. Das Personal wird ermutigt, die Raumtemperatur auch zuhause auf 19 bis 20 Grad zu beschränken.
Mit diesen Massnahmen wollen die Akteure mindestens fünf Prozent Strom (und 15 Prozent Gas) einsparen. Sollte dies nicht reichen, ist ein zweites Massnahmepaket vorgesehen, das etwa die Abschaltung des Warmwassers in Verwaltungsgebäuden beinhaltet.
Zudem hat auch der Stadtrat der Stadt St. Gallen verschiedene Sparmassnahmen bekanntgegeben. So soll die Raumtemperatur in Turnhallen und Sportzentren auf 16 Grad gesenkt werden; im öffentlichen Verkehr wird die Temperatur im Fahrgastraum von 22 auf 18 Grad reduziert.
In Thun wird die Temperatur in den Verwaltungsstandorten und Schulen um ein Grad gesenkt. Das Warmwasser wird dort – ausser in Duschen und Küchen – abgeschaltet und die MitarbeiterInnen der Verwaltung dazu aufgerufen, Energie zu sparen. In Absprache mit der Innenstadt-Organisation THUNcity wurde zudem beschlossen, die Weihnachtsbeleuchtung (wo technisch machbar) zu reduzieren. Die Stadt selbst verzichtet ab 22 Uhr auf die nächtliche Beleuchtung ihrer öffentlichen Gebäude. Zudem wird an die Bevölkerung und Wirtschaft appelliert, ebenfalls Energie zu sparen.
In Weggis LU wird die Temperatur in öffentlichen Gebäuden auf 20 Grad begrenzt. Im Gemeindehaus wird das Warmwasser ausgeschaltet und im Hallenbad soll der «Warmwassertag» entfallen. Zudem prüft die Gemeinde, ob sie die öffentliche Beleuchtung während der Nacht reduzieren oder gar ganz ausschalten kann. Der Ersatz der Leuchtmittel im Verwaltungsgebäude durch LED-Lampen wird vorgezogen.
Höchstens 17 Grad darf die Raumtemperatur in den Sporthallen und Lagerräumen der Stadt Solothurn betragen. Für selten genutzte Räume gilt ein Grenzwert von 15 Grad; in Büros und Schulzimmern darf die Temperatur nicht mehr als 20 Grad betragen. Zudem hat der Stadtrat beschlossen, Leuchtreklamen auszuschalten und öffentliche/historische Gebäude nicht mehr oder nurmehr in reduziertem Umfang zu beleuchten. Mit Blick auf mögliche Energiesparmassnahmen steht die Stadt zudem im Austausch mit privaten und staatlichen Akteuren. An die EinwohnerInnen und das Gewerbe ergeht der Aufruf, auf Weihnachtsbeleuchtung möglichst zu verzichten. Auch sollen Schaufenster nach Ladenschluss nur noch minimal beleuchtet werden.
Eine maximale Raumtemperatur von 20 Grad in Arbeits- und Sitzungszimmern der Stadtverwaltung hat auch die Stadt Aarau beschlossen. In Fluren und Turnhallen darf die Temperatur nicht mehr als 18 Grad betragen. Im Rathaus, im Pflegeheim sowie im Aareschulhaus stellt die Stadt das Heizsystem von Gas auf Öl bzw. auf eine Wärmepumpe um. Zudem optimieren Fachleute Lüftungsanlagen und Innenbeleuchtungen. Die Weihnachtsbeleuchtung muss um Mitternacht ausgeschaltet werden.
VeranstalterInnen, die in der Stadt Luzern einen Anlass durchführen wollen, müssen im Bewilligungsverfahren neu aufzeigen, welche Energiespar-Massnahmen geprüft und umgesetzt werden. In Verwaltungsgebäuden wird das Warmwasser abgestellt und die Heiztemperatur begrenzt; in den öffentlichen Gebäuden gilt ein Verbot für Weihnachtsbeleuchtung. Mit diesen Massnahmen will der Stadtrat zwischen November und März mindestens 1,2 Millionen Kilowattstunden Energie einsparen, was dem jährlichen Stromverbrauch von rund 350 Vierpersonen-Haushalten entspricht. Der Gemeinderat rechnet vor: Würden alle Haushalte der Stadt die Temperatur um ein Grad senken, so liessen sich damit rund 20 Millionen Kilowattstunden einsparen.
Im Kanton Nidwalden bespricht die Konferenz der Gemeindepräsidenten die Strommangellage mit dem Regierungsrat. Bereits bekannt sind die Massnahmen aus Stans: Hier will der Gemeinderat einen vierstufigen Massnahmenkatalog erarbeiten. Schon beschlossen wurde zudem das Abschalten von Leuchtreklamen und Schaufensterbeleuchtungen für öffentliche Gebäude, die Reduktion der Leuchtdauer der Strassenbeleuchtung, der Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum, sowie die Senkung der Raumtemperatur und des Warmwasserverbrauchs.
Die Gemeinden des Kantons Wallis gehen die drohende Strommangellage gemeinsam an. Gemeinsam mit der Antenne Région Valais romand, der Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis AG und dem Verband Walliser Gemeinden hat eine Taskforce einen Massnahmenkatalog erarbeitet, um den Energiekonsum rasch und effizient zu drosseln. Der Katalog, der allen Gemeinden zur Verfügung steht, benennt Massnahmen, zeigt aber auch das mögliche Sparpotenzial sowie juristische Aspekte auf. Für die Gemeinden ist der Katalog nicht verbindlich – sie setzen jene Massnahmen um, die ihnen gemäss ihren individuellen Voraussetzungen geeignet scheinen.
In Lancy GE haben die Stadtbehörden einen Plan mit 46 Energiesparmassnahmen ausgearbeitet. Dadurch soll rund 15 Prozent Energie eingespart werden. Die Massnahmen betreffen vor allem die Bereiche Heizung, Warmwasser und Beleuchtung. So darf die Raumtemperatur in den städtischen Gebäuden nicht mehr als 20 Grad betragen; die Wassertemperatur des Olympiabeckens wird limitiert. Zudem bleibt die Beleuchtung in den öffentlichen Pärken zwischen 1 und 5 Uhr früh abgeschaltet.
Die Neujahreswoche im Home Office verbringen die Mitarbeiter der Stadt Dübendorf ZH. Da die Büros dadurch eine Woche länger kalt bleiben, könne der Spareffekt der Weihnachts- und Neujahrstage auf zwei Wochen verlängert werden, teilt der Stadtrat mit. Zudem schliesst die Stadt auch das hauptsächlich von SchülerInnen genutzte Hallenbad während dreier Monate komplett.
Bekannt ist auch das Energiespar-Konzept des Bundes . Wie der Bundesrat Mitte September bekanntgab, wird die Raumtemperatur in zivilen und militärischen Bundesbauten sowie in den Institutionen des ETH-Bereichs in der kommenden Heizperiode auf 20 Grad begrenzt. In der Bundesverwaltung wird - wo möglich - das Warmwasser abgestellt und die Dauer der Heizabsenkung über Nacht sowie übers Wochenende verlängert. Nicht sicherheitsrelevante Beleuchtung sowie Geräte, die nicht zwingend in Betrieb sein müssen, werden abgeschaltet. Zudem soll der Verwaltungsbetrieb zwischen Weihnachten und Neujahr so reduziert werden, dass möglichst wenig Gebäude betrieben werden müssen. Mit diesen Massnahmen einher geht eine interne Schulung der MitarbeiterInnen zum energiesparenden Verhalten am Arbeitsplatz.