Die Herbstsession der Bundesversammlung ging am Freitag, dem 27. September 2024, mit den Schlussabstimmungen zu Ende.
Der SGV nimmt den Willen des Parlaments zur Kenntnis, grössere Änderungen an der Grundversorgung der Post so lange auszusetzen, bis der Bundesrat die Grundlagen für die gesetzliche Revision vorgelegt hat. Der SGV wird sich weiterhin aktiv in diesen parlamentarischen Prozess einbringen. Die Post muss auch in Zukunft in der Lage sein, Leistungen des Service public eigenständig auszuüben. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer qualitativen sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen.
Der SGV begrüsst, dass beide Kammern die von Frau Estelle Revaz (SP/GE) eingebrachte Intervention zur Verlängerung der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut angenommen haben. Die Bundesversammlung hat auch die Verlängerung der Bundesbeiträge zur familienergänzenden Kinderbetreuung bis 2026 unterstützt. In dieser Session wurden somit mehrere wichtige Maßnahmen für die Gemeinden verabschiedet, trotz der angespannten finanziellen Lage auf Bundesebene. Diese Situation wirkt sich jedoch auch auf andere Bereiche aus, wie die Ablehnung zur Ausweitung des Kredits für die Revitalisierung von Gewässern, was zur Aufgabe einiger Projekte führen wird.
Wir laden Sie ein, die Ergebnisse der Debatten zu elf für die Gemeinden besonders relevanten Themen zur Kenntnis zu nehmen.
Ende Mai hat die Post angekündigt, den Bestand an eigenbetriebenen Filialen weiter zu reduzieren, von derzeit etwa 800 auf noch 600 Poststellen bis zum Jahr 2028. Am 14. Juni hat der Bundesrat die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt: Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden. Für den Nationalrat geht das zu schnell. Er will den Umbau der Post bremsen und hat in der ersten Sessionswoche am 10. September mit deutlichen 113 zu 60 Stimmen (18 Enthaltungen) eine Motion seiner Verkehrskommission angenommen (24.3816). Diese verlangt vom Bundesrat, die Revision der Postgesetzgebung zügig an die Hand zu nehmen und den Grundversorgungsauftrag der Post auf Gesetzesebene zu klären, bevor weitere Abbauschritte vorgenommen werden. Bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes soll auf Anpassungen der Postverordnung verzichtet werden.
Position SGV: Aus Sicht des SGV braucht es jetzt zeitnah eine grundlegende politische Diskussion darüber, wie die postalische Grundversorgung in Zukunft aussehen soll, unter Einbezug der kommunalen Ebene. Der Entscheid des Nationalrats ist nachvollziehbar. Das Parlament hat so die Möglichkeit, zu prüfen, welche Vorgaben auf Gesetzesstufe und welche auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen. Die Post soll die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen können. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer qualitativen sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen.
Nach dem Ständerat befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession als Zweitrat mit der neuen Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 – 2028 (24.027). Diese besteht aus insgesamt zwölf Erlassen und ist Grundlage u.a. für die Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur (BAK), die Filmförderung des Bundes, die Unterstützung des Schweizerischen Nationalmuseums sowie die Kulturstiftung Pro Helvetia. Wie der Ständerat will auch der Nationalrat keine gesetzliche Verankerung einer «hohen Baukultur» im Natur- und Heimatschutzgesetz. Dieses Anliegen ist damit erledigt. Nicht behandelt hat der Nationalrat eine Änderung des Gesetzes über die Nationalbibliothek. Mit dieser Änderung will der Bundesrat sicherstellen, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Die WBK-N wird sich noch mit diesem Thema beschäftigen. In der Differenzbereinigung einigten sich die beiden Räte auf die Förderbeiträge des Bundes. Die Kulturstiftung Pro Helvetia soll insgesamt 186,9 Mio. Franken erhalten.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass das Parlament die Kulturbotschaft unter Dach und Fach bringen und sich auf die Kulturbeiträge 2025 – 2028 einigen konnte.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat in ihrer Juni-Sitzung beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes (23.060) zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen haben zum Ziel, eine gesetzliche Grundlage für die bessere Planung der Nutzung des Untergrundes zu schaffen. Vorgesehen ist, die Inhaber geologischer Daten zu verpflichten, diese Daten den Kantonen und dem Bund zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die Erfüllung kantonaler und eidgenössischer Aufgaben benötigt werden.
Die Kommission befürwortet grundsätzlich die Harmonisierung. Allerdings muss ihrer Ansicht nach die Vorlage überarbeitet und ergänzt werden. In der Herbstsession hat der Nationalrat mit 147 zu 41 Stimmen beschlossen, das Geoinformationsprojekt an die Regierung zurückzuweisen und diese aufzufordern, es zu überarbeiten, um die Planung der Nutzung des Untergrunds zu verbessern.
Position SGV: Die Planung der Nutzung des Untergrunds entspricht aufgrund der zunehmenden Nutzungskonflikte zwischen Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und dem Betrieb von Infrastrukturen einer Notwendigkeit. Der Zugang zu geologischen Daten basierend auf klaren Rahmenbedingungen ermöglicht es, Gemeinden, Kantonen und dem Bund geologische Daten von Privaten zur Verfügung zu stellen, die für die Planung der Nutzung des Untergrunds relevant sind, was der SGV unterstützt. Dies fördert die effiziente Planung des Untergrunds und verbessert die Planungssicherheit für kantonale wie auch kommunale Behörden.
Das Projekt setzt voraus, dass die Gemeinden ihre Daten kostenlos zur Verfügung stellen. Der SGV fordert daher, dass sie umgekehrt auf alle Geodaten, die sie für die Planung benötigen, kostenlos zugreifen können, ebenso wie die Kantone und der Bund.
Die zwei gleichlautenden Motionen 23.4450 und 23.4454 mit dem Titel «Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie» beauftragen den Bundesrat, das 2024 auslaufende, nationale Programm zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut bis mindestens 2030 zu verlängern und eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut zu verabschieden. Nach dem Nationalrat hat am 26. September auch der Ständerat den Vorstoss von Estelle Revaz (SP/GE) angenommen. Nun muss der Bundesrat den Räten einen Vorschlag zur Umsetzung unterbreiten.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Das 2024 auslaufende Programm gegen Armut wird somit verlängert und die Plattform wie auch das Armutsmonitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln dotiert. Danach soll das Programm durch eine nationale Strategie abgelöst werden. Mit der Weiterführung der Plattform gegen Armut kann diese auch künftig eine wichtige Austausch- und Koordinationsfunktion auf nationaler Ebene wahrnehmen und dem Armutsmonitoring den nötigen Rahmen geben.
Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird bis Ende 2026 verlängert (23.478). Der Ständerat hat einer Verlängerung bereits im Juni 2024 zugestimmt. Seine Kommission arbeitet inzwischen an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung. Sie hat im August von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihrem Modell einer Betreuungszulage zur Umsetzung des Geschäfts 21.403 Kenntnis genommen und weitere Aufträge an die Verwaltung übermittelt, um im nächsten Quartal die Beratung zum Entwurf fortzusetzen. In der Herbstsession hat nun auch der Nationalrat als Zweitrat Ja gesagt zu den weiterführenden Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung. In der Schlussabstimmung hat der Ständerat das Projekt mit 29 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, das Impulsprogramm zu verlängern, um die Finanzierung bis 2026 sicherzustellen.
Die Standesinitiative 22.312 «Beschleunigte Verfahren zur Erreichung der Energiewende» verlangte vom eidgenössischen Parlament, dass es die notwendigen bundesrechtlichen Grundlagen schafft, um die Bewilligungsverfahren für die Produktion von erneuerbaren Energien stark zu beschleunigen. Nach Ansicht des Kantons Wallis müssen die administrativen Verfahren und Prozesse für den Bau von Infrastrukturen für erneuerbare Energien vereinfacht und stark beschleunigt werden, um die Energiewende zu erreichen. Dieses Anliegen wird derzeit vom Parlament im Rahmen des Geschäfts des Bundesrates 23.051 «Beschleunigungserlass» behandelt.
Die Standesinitiative betonte zudem, dass bei der Interessenabwägung zwischen Energieproduktion und Umweltschutz die Energieproduktion im Zweifelsfall Vorrang haben sollte, und dass klarere gesetzliche Beurteilungskriterien festgelegt werden sollten. Am 24. September hat es der Nationalrat abgelehnt, dieser Standesinitiative Folge zu leisten.
Position SGV: Der SGV unterstützt grundsätzlich eine Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren für Projekte zur Entwicklung erneuerbarer Energien, setzt sich aber klar und deutlich für den Einbezug der Gemeinden im Rahmen solcher Projekte ein. Die Standortgemeinden müssen ihre Zustimmung auch im Rahmen von beschleunigten Verfahren geben. Der SGV ist erfreut, dass die Debatten im Rahmen des Geschäfts des Bundesrates 23.051 «Beschleunigungserlass» fortgesetzt werden.
Nachdem der Nationalrat im Februar 2024 beschlossen hat, die Vorlage für ein Adressdienstgesetz (23.039) an den Bundesrat zurückzuweisen, beantragte die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) im August ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, diese Rückweisung abzulehnen. Die Kommission hat vor ihrem Entscheid Fachleute des Verfassungsrechts und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen angehört.
Diese Anhörungen haben zum einen ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit der Vorlage gegeben ist. Durch gezielte Änderungen gewisser Bestimmungen könnten noch gewisse Unklarheiten beseitigt werden. Zum andern wünschen die Kantone eine rasche Umsetzung dieses Projekts. Die Kantone erachten die Vorlage als wichtiges Projekt im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung. Die Bundesversammlung sollte sich nach Ansicht der Kommission diesen Effizienzbemühungen nicht in den Weg stellen. Der Ständerat hat eine Rückweisung des Gesetzes an den Bundesrat mit 31 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat muss sich erneut mit dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Bundesgesetz für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes auseinandersetzen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung des Ständerats, beim Aufbau eines nationalen Adressdienstgesetzes vorwärtszumachen. Der SGV erachtet das Vorhaben als wichtigen Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung, hat jedoch punkto Umsetzung verschiedene Bedenken adressiert (Factsheet).
Mit dem nationalen Adressdienstgesetz sollen Behörden und gesetzlich beauftragte Dritte die Adressdaten der Wohnbevölkerung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben rascher abfragen können. Der Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche könnte reduziert, der schweizweite Abgleich von Adressdaten vereinfacht und die Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand effizienter wahrgenommen werden. Dies auch im Sinne einer Dienstleistung zuhanden der Bevölkerung.
Der nationale Adressdienst (NAD) ist kein Register, sondern ein Dienst, der die Daten der Einwohnerdienste unverändert wiedergibt. Datenhoheit, Datenbearbeitungen und Datenkorrekturen verbleiben wie bisher bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone. Die SPK-S habe vor ihrem Entscheid Verfassungsrechtler und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) angehört, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) am Montag im Rat. Die Anhörungen hätten ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit vertretbar sei.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beantragte ihrem Rat im Juni Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (24.026). Zuvor hatte die Kommission im Frühjahr Anhörungen mit Vertretungen von Kantonen, Gemeinden und Städten durchgeführt.
Die Mehrheit der WAK-N erachtet die bundesrätliche Vorlage als insgesamt gut austariertes Modell der Individualbesteuerung. Mit der Vorlage sollen die Heiratsstrafe beseitigt und Anreize zur vermehrten Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden geschaffen werden. Eine Minderheit möchte am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten und befürchtet einen grossen Umsetzungsaufwand.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Vorlage lagen der Kommission drei Konzeptanträge vor. Die Kommission sprach sich letztlich gegen diese Optionen und für den bundesrätlichen Vorschlag aus. Alle drei Anträge werden als Minderheitsanträge eingereicht. In der Gesamtabstimmung im August sprach sich die Kommission sowohl für die Annahme der Volksinitiative wie auch für den indirekten Gegenvorschlag zur Individualbesteuerung zuhanden ihres Rates aus. Die intensiven Debatten führten dazu, dass der Nationalrat die Individualbesteuerung unterstützte. Der Nationalrat stimmte dem Projekt des Bundesrats zur Abschaffung der Heiratsstrafe mit 98 zu 93 Stimmen zu.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Bestrebung, die Heiratsstrafe und die damit verbundene steuerliche Diskriminierung von verheirateten Paaren aufzuheben. Gleichzeitig hat der SGV an der Anhörung vor der WAK-N ausführlich dargelegt, dass dieser grundlegende Paradigmenwechsel für die Gemeindeebene nicht abschätzbare, weitreichende Konsequenzen haben wird (Verlust an Steuereinnahmen, Mehraufwand organisatorisch, technisch und personell).
Eine Annahme der Bundesvorlage wird zu Steuerreformen in allen 26 Kantonen führen. Ein Inkrafttreten wird jedoch nicht in allen Kantonen gleichzeitig erfolgen können. Für den SGV ist entscheidend, dass die Vorlage für die Gemeinden mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Den Kantonen und Gemeinden muss ein Umsetzungshorizont von mindestens zehn Jahren eingeräumt werden. Ausserdem darf die Individualbesteuerung in keinem Bereich zu einer Spaltung der Gesellschaft führen.
Der Nationalrat befasste sich am 10. und 17. September mit der Frage der Budgetrahmen für die verschiedenen Umweltbereiche für den Zeitraum 2025-2028 (23.081). Der Verweis auf die Bundesfinanzen überzeugte die Mehrheit. Zur Erinnerung: Die betroffenen Kredite decken eine breite Palette von Umweltthemen ab, die direkt Gemeindekompetenzen betreffen, wie etwa den Schutz vor Naturgefahren, Natur und Landschaft, den Hochwasserschutz, die Revitalisierung von Gewässern, den Lärmschutz oder auch die Abwasserreinigungsanlagen.
In der Sommersession forderte der Ständerat insbesondere für den Schutz der Wälder mehr finanzielle Mittel. Im Sommer schloss sich die zuständige Kommission des Nationalrats (UREK-N) dem Ständerat an, der eine Erhöhung des Waldkredits verlangt. Eine Minderheit der Kommission votiert für eine Erhöhung der Mittel zur Revitalisierung von Gewässern (zusätzliche 30 Millionen Franken, neu 176 Millionen Franken). In der Herbstsession wurde die Minderheitsposition, die mehr Mittel für die Revitalisierung der Gewässer forderte, von den Kammern nicht unterstützt.
Position SGV: Die Entscheidungen werden die Umsetzungsmöglichkeiten der Gemeinden in Bezug auf die Revitalisierung von Gewässern direkt beeinflussen, da die auf kantonaler und kommunaler Ebene verfügbaren Mittel zur Umsetzung der geplanten Projekte voraussichtlich nicht ausreichen werden. Einige Projekte sind seit einem Jahrzehnt in Planung und können aufgrund fehlender Mittel nicht realisiert werden. Dies wird angesichts der vielen bereits geplanten oder sich in Planung befindenden Projekten zwangsläufig zu einem Rückstau führen.
Die Gemeinden tragen in verschiedenen Kantonen einen erheblichen Teil der Kosten für Revitalisierungsprojekte. Wenn der Bund seine Beteiligung nicht erhöht, sind sie gezwungen, auf Projekte zu verzichten bzw. diese auf später zu verschieben, oder aber ihre eigene Beteiligung zu erhöhen.
Dies wiederum würde für einige Gemeinden bedeuten, dass sie Projekte erneut vor die Legislative bringen müssen, um einen zusätzlichen Kredit zu beantragen.
Die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) soll die Grundlage für einen umfassenden Systemwechsel beim Eigenmietwert schaffen: Sie sieht vor, dass Kantone oder Gemeinden, sofern der Eigenmietwert nicht besteuert wird, eine höhere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen, welche hauptsächlich dem Eigengebrauch dienen, erheben können. Damit sollen die finanziellen Einbussen für die Berg- und Tourismuskantone ausgeglichen werden.
Die WAK-N schlägt daher vor, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, die es den betroffenen Kantonen und Gemeinden ermöglicht, Zweitwohnungen so zu besteuern, dass die durch den Systemwechsel bedingten Mindereinnahmen weitgehend kompensiert werden. Am 25. September hat der gesamte Nationalrat, mit Ausnahme von drei Enthaltungen, das von der WAK-N vorgeschlagene Projekt angenommen.
Position SGV: Der SGV bleibt kritisch gegenüber der Vorlage zur Zweitwohnungssteuer der WAK-N. Obwohl die Vorlage darauf abzielt, die Steuerausfälle zu kompensieren, die ein allfälliger grundlegender Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400, Abschaffung des Eigenmietwerts) mit sich bringen könnte, ist sie noch mit mehreren bedeutsamen Unsicherheiten behaftet.
Der aktuelle Entwurf bietet keine Garantie für die Kompensation der Steuerausfälle, die mit der Abschaffung des Eigenmietwerts einhergehen. Er würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Behörden führen, die für die Abgrenzung der Nutzung von Zweitwohnungen und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Zweitwohnungen zuständig sind. Die Einführung der von der WAK-N vorgeschlagenen Zweitwohnungssteuer hängt zudem von der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts ab und erfordert daher einen Entscheid des Parlaments, der noch aussteht.
Im Rahmen der parlamentarischen Debatten über einen Systemwechsel hat sich der SGV generell kritisch zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung geäussert, da diese für die Kantone und Gemeinden mit enormen Steuerausfällen verbunden wäre. In diesem Sinne wird der SGV weiterhin empfehlen, die Besteuerung des Eigenmietwerts für Zweitwohnungen in den zukünftigen Debatten im Ständerat beizubehalten. Diese Beibehaltung würde für die Kantone und Gemeinden geringere Kosten verursachen im Vergleich zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer.
Das Parlament hat sich endlich auf die Revision des Umweltschutzgesetzes geeinigt. Am Montag hat sich der Nationalrat dem eher flexiblen Kompromiss des Ständerats bezüglich Lärmbelastung bei neuen Wohnungen angeschlossen. Das Projekt des Bundesrats (22.085) sieht eine bessere Koordination zwischen dem Lärmschutz und der Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung belasteter Standorte fördern.
In der Sommersession hat der Ständerat seine Position bestärkt: Er möchte den Wohnungsbau in lärmexponierten Gebieten stärker fördern als der Nationalrat. Darüber hinaus hat der Ständerat entschieden, die vom Nationalrat eingefügte Regelung zur Temporeduktion aufgrund von Lärmbelastung (Art. 16 Abs. 3bis) aus dem Gesetz zu streichen. Beide Räte haben sich jedoch darauf geeinigt, dass die Kantone unter bestimmten Bedingungen die privaten Spielplätze und Gärten bei deren Sanierung finanziell unterstützen können. Der Ständerat hat ebenso wie die grosse Kammer, beschlossen, dass die Kantone diese Massnahmen finanzieren dürfen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den parlamentarischen Kompromiss, der darauf abzielt, bei der Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und innerer Verdichtung des Siedlungsraums die raumplanerischen Massnahmen stärker zu berücksichtigen, insbesondere um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Eine Lockerung der Vorschriften unter Berücksichtigung klarer Lärmschutzkriterien ist sinnvoll, damit die Gemeinden den notwendigen Spielraum für die Siedlungsentwicklung erhalten. In der Sommersession war der Ständerat der Idee gefolgt, wonach Kantone, die die Sanierungsmaßnahmen für private Spielplätze und Gärten finanziell unterstützen möchten, den Vasa-Fonds nutzen dürfen. Der Nationalrat hat diese Position schliesslich übernommen.
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