Wie erwartet stand das Budget 2025 im Mittelpunkt der Wintersession des Parlaments. Ein finanzielles Gleichgewicht zu finden, um die Schuldenbremse einzuhalten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die zwangsläufig Gewinner und Verlierer hervorbringt. Zu den klaren Gewinnern dieser Session zählen die Armee und die Landwirtschaft.
Die Gemeinden hingegen bleiben von den Budgetkürzungen nicht verschont. Dennoch behalten sie mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) ein zentrales Instrument für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Obwohl die Beiträge reduziert wurden, wird weiterhin die Hälfte der Mittel in den Fonds der NRP fliessen, wodurch wichtige Investitionen in den Bergregionen und ländlichen Gebieten aufrechterhalten werden können.
Ein weiterer Höhepunkt dieser Session war die Annahme des Projekts zur E-ID, das einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalen Verwaltung in der Schweiz darstellt.
Mit den Schlussabstimmungen dieser Session endete ein Jahr voller intensiver politischer Debatten.
Ende Mai hat die Post angekündigt, den Bestand an eigenbetriebenen Filialen weiter zu reduzieren, von derzeit etwa 800 auf noch 600 Poststellen bis zum Jahr 2028. Am 14. Juni hat der Bundesrat die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt: Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden. Das Parlament will hingegen die Revision der Postgesetzgebung zügig an die Hand nehmen.
Der Ständerat hat in der Wintersession noch keinen Entscheid zur Postthematik gefällt. Die im Ständerat am 5. Dezember traktandierte Behandlung der Motion (24.3816), die der Nationalrat am 10. September angenommen hat, wurde auf die Frühjahrssession verschoben. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes auf Anpassungen der Postverordnung zu verzichten und die Post mit geeigneten Mitteln zu verpflichten, Pläne zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen oder zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paketen und Briefen zu sistieren.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass das Parlament die Revision der Postgesetzgebung zügig angehen will. Die Motion greift berechtigte Anliegen auf. Aus Sicht des SGV braucht es jetzt zeitnah eine grundlegende politische Diskussion darüber, wie die postalische Grundversorgung in Zukunft aussehen soll, unter Einbezug der kommunalen Ebene. Das Parlament sollte sich rasch mit einer Revision der Postgesetzgebung auseinandersetzen, um einen künftigen Grundversorgungsauftrag auf Gesetzesebene zu regeln. Die Motion wäre aber viel weiter gegangen und hätte eine Weiterentwicklung des Postnetzes praktisch sistiert. Der SGV begrüsst daher die Empfehlung der Verkehrskommission des Ständerats, die Motion abzulehnen.
Für den SGV ist unbestritten, dass die Post die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen muss. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer guten sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen. So lehnt der SGV es klar ab, dass die Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser nur drei Jahre nach Inkrafttreten auf dem Verordnungsweg wieder aufgehoben werden soll. Das wäre ein Rückschritt und würde ländliche und periphere Regionen überproportional stärker belasten als Städte und Agglomerationen.
Im Fokus muss ein qualitativ guter Service public mit Post- und Zahlungsdiensten stehen. Digitale Services sollen weiter ausgebaut werden. Daneben sind auch die Bedürfnisse nach analogen Angeboten wie Bargeld zu berücksichtigen. Parallel zur geplanten Einführung eines digitalen Briefes muss die A-Post in einer Übergangsphase Teil der Grundversorgung bleiben. Entscheidend ist, dass die lokalen Behörden frühzeitig in den Umbau des Postnetzes einbezogen werden, und nicht erst dann, wenn eine Schliessung einer Postfiliale ansteht. Es braucht einen Austausch zwischen der Post und den Gemeinden auf Augenhöhe, um die Weiterentwicklung des Postnetzes gemeinsam planen und gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen zu können.
Das Parlament hat sich in der Herbstsession auf die Finanzierung der Förderbeiträge des Bundes für die Kultur in den Jahren 2025 bis 2028 geeinigt und die entsprechenden Bundesbeschlüsse genehmigt. Nachdem der Ständerat bereits im Sommer auf den Entwurf 3 zur Nationalbibliothek eingetreten war, beantragte nun auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats ihrem Rat, diesen gemäss dem Antrag von Bundesrat und Ständerat anzunehmen. Der Entwurf 3 sieht vor, eine Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte aufzunehmen und somit das von 1992 stammende Gesetz betreffend digitale Inhalte zu modernisieren. Da es bei den Beratungen zur Vorlage 3 der Kulturbotschaft, dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, Diskussionen gab, wurde dieser Teil der Kulturbotschaft (24.027) auf die Wintersession verschoben. In der Wintersession wurden ausserdem auch die Anpassungen über den internationalen Kulturgütertransfer (Entwurf 4) behandelt.
Die Nationalbibliothek sammelt, erschliesst, erhält und vermittelt Helvetica – Texte, Bilder und Töne der Schweiz – und damit einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes. Durch die Einführung einer Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte soll sichergestellt werden, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Da die Werke nicht kommerziell genutzt werden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen sind, soll die Nationalbibliothek digitale Inhalte vergütungsfrei sammeln können. Diesem Antrag der nationalrätlichen Kommission, der auch vom Bundesrat und vom Ständerat unterstützt wird, wurde im Nationalrat mit 124 zu 66 Stimmen zugestimmt. Der Nationalrat hat die Änderungen des Nationalbibliotheksgesetzes dann in der Gesamtabstimmung aber doch abgelehnt.
Der Gesetzesentwurf geht zurück in den Ständerat. Sorgen um Mehrkosten und um die Rechte von Urheberinnen und Urhebern gaben den Ausschlag. Im Ständerat konnte die Differenzbereinigung zu Entwurf 3 aus Zeitgründen nicht stattfinden. Das Geschäft ist nun für Kommissionsarbeiten am 13./14. Januar in der WBK-S traktandiert.
Position SGV: Der SGV nimmt zur Kenntnis, dass zum Nationalbibliotheksgesetz noch kein Entscheid getroffen werden konnte. Aus Sicht der Gemeinden ist die vorgeschlagene Revision des Nationalbibliotheksgesetzes zu unterstützen, da so ermöglicht wird, dass Sammeln und Vermitteln von Helvetica im digitalen Bereich für die Nationalbibliothek vergütungsfrei beizubehalten. Von den mehr als 1400 Bibliotheken in der Schweiz wird ein grosser Teil durch die Gemeinden getragen und/oder finanziert. Bibliotheken leisten einen direkten Beitrag zugunsten der Schweizer Autorinnen und Autoren. Sie vermitteln Zugang zu Büchern und Medien, zu Wissen und Kultur und erfüllen damit einen wichtigen gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und bildungspolitischen Auftrag.
Eine allfällige Entschädigungspflicht auf Bundesebene für die Nationalbibliothek hätte eine Signalwirkung für die anderen Staatsebenen. Es wäre mit entsprechenden Mehrkosten für Gemeinden bzw. die kommunalen Bibliotheken zu rechnen. Der SGV ersucht daher den Ständerat, diese vom Bundesrat, von den stände- und nationalrätlichen Kommissionen und dem Ständerat selbst beschlossene Regelung auch im künftigen parlamentarischen Prozess beizubehalten.
Mit dem Beschleunigungserlass sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vereinfacht und beschleunigt werden (23.051). Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter zu verstärken.
Nachdem der Nationalrat der Vorlage mit Änderungen im Winter 2023 zugestimmt hat, befasste sich der Ständerat am 17. und 19. Dezember damit. Der Ständerat unterstützt die Einführung eines konzentrierten Bewilligungsverfahrens für Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung. Anders als der Nationalrat lehnt der Ständerat es jedoch ab, auch die Wasserkraft in die Vorlage aufzunehmen. Bei Wasserkraftanlagen habe sich das bestehende zweistufige Verfahren (Konzession und Baubewilligung) bewährt. Ausserdem folgte der Ständerat dem Vorschlag seiner Kommission, die Zustimmung der Standortgemeinden formell im Gesetz zu verankern. Die Gemeinden müssten demnach ihre Zustimmung zu Projekten für erneuerbare Energien auf ihrem Gebiet erteilen, sofern das kantonale Recht keine anderen Bestimmungen vorsieht.
Der Nationalrat hatte seinerseits in der Wintersession 2023 beschlossen, es den Kantonen zu überlassen, ob sie die Zustimmung der Standortgemeinden vorsehen wollen. Das Geschäft geht mit Differenzen zurück in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N), die am 27. und 28. Januar 2025 tagen wird.
Position SGV: Die SGV begrüsst, dass sich der Ständerat für die erforderliche Zustimmung der Gemeinden ausspricht, sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht. Die Gemeinden sind in diese Prozesse mitzunehmen bzw. deren Zustimmung einzuholen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität von solchen Projekten. Weiter begrüsst der SGV den Entscheid des Ständerats, die Wasserkraft nicht in die Vorlage aufzunehmen. Projekte von Wasserkraftanlagen unterliegen eigenen Verfahren und Anforderungen und sind nicht mit jenen von Solar- und Windenergieanlagen zu vergleichen.
Der Ständerat ist am 12. Dezember dem Nationalrat darin gefolgt, die Beratung des Bundesbeschlusses zur Volksinitiative zu sistieren, bis die Beratung über den indirekten Gegenvorschlag (24.026) zur Volksinitiative der FDP Frauen abgeschlossen ist. Die Beratungsfrist für letzteren wurde bis zum 8. März 2026 verlängert.
In der Herbstsession stimmte eine knappe Mehrheit im Nationalrat mit 98 zu 93 Stimmen der Vorlage für die Individualbesteuerung und damit dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative der FDP Frauen zu. Mit der Vorlage sollen die Heiratsstrafe beseitigt und positive Erwerbsanreize geschaffen werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) wird die Detailberatung der Vorlage im neuen Jahr aufnehmen.
Position SGV: Der SGV nimmt die Fristverlängerung zur Kenntnis und wird sich weiterhin für die Bestrebung, die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von verheirateten und unverheirateten Paaren aufzuheben, einsetzen. Gleichzeitig hat der SGV an der Anhörung vor der WAK-N ausführlich dargelegt, dass dieser grundlegende Paradigmenwechsel für die Gemeindeebene nicht abschätzbare, weitreichende Konsequenzen haben wird (Verlust an Steuereinnahmen, Mehraufwand organisatorisch, technisch und personell). Für den SGV ist entscheidend, dass die Vorlage für die Gemeinden mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Den Kantonen und Gemeinden muss ein Umsetzungshorizont von mindestens zehn Jahren eingeräumt werden. Ausserdem darf die Individualbesteuerung in keinem Bereich zu einer Spaltung der Gesellschaft führen.
Während der Wintersession waren die Debatten lebhaft, und dieses Geschäft (17.400) endete in der Einigungskonferenz. Diese ist dem Nationalrat gefolgt: Der Systemwechsel soll auch die Zweitwohnungen umfassen und der Schuldzinsabzug soll quotal-restriktiv erfolgen. Der Ständerat hat den Antrag der Einigungskonferenz mit 22 zu 15 Stimmen bei 6 Enthaltungen akzeptiert, der Nationalrat mit 114 zu 57 Stimmen bei 19 Enthaltungen. Im Gegenzug haben die Räte der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zugestimmt, um die Berg- und Tourismuskantone zu entlasten, im Ständerat allerdings nur knapp mit 21 zu 18 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Da die Einführung der neuen Objektsteuer (Geschäft 22.454) dem obligatorischen Referendum unterliegt und die Räte die beiden Geschäfte miteinander verbunden haben, wird das Volk über den Systemwechsel entscheiden
Eine gewichtige Differenz gab es auch hinsichtlich des Schuldzinsabzuges: Der Ständerat wollte hier Schuldzinsabzüge von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Mit dem Vorschlag des Nationalrates einer quotal-restriktiven Ausgestaltung des Schuldzinsabzuges sind künftig nur noch Schuldzinsen ausgehend von der Quote aus immobilem Vermögen ohne das selbstgenutzte Wohneigentum am Gesamtvermögen abzugsfähig. Das heisst, es können nur noch Schuldzinsen abgezogen werden, wenn immobile Vermögenswerte, also Liegenschaften, vermietet oder verpachtet werden. Sind nur mobile Vermögenswerte vorhanden oder beschränkt sich das Vermögen auf ein selbstgenutztes Eigenheim, so wären künftig keine Schuldzinsabzüge mehr möglich. Dies kommt dem Ansatz "Kein Eigenmietwert, keine Abzüge" am nächsten und limitiert die Möglichkeiten zur Steueroptimierungen.
In den Schlussabstimmungen wurde das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit 106 zu 69 Stimmen bei 19 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 25 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV sieht die Abschaffung des bewährten Systems der Wohneigentumsbesteuerung über den Eigenmietwert sehr kritisch. Steuersystematisch lässt sich ein Systemwechsel kaum begründen. Mit dem Eigenmietwert können Mieter und Eigentümer steuerlich gleichbehandelt werden; eine Abschaffung verletzt daher den in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Systemwechsel bedeutet für Kantone und Gemeinden zudem Steuerausfälle in Milliardenhöhe, abhängig vom jeweiligen Zinsniveau. Die quotal-restriktive Ausgestaltung des Schuldzinsabzuges limitiert dabei die finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden immerhin etwas; jedoch bleiben die Steuerausfälle massiv.
Eine zwingende Voraussetzung wäre ausserdem eine konkrete Lösung für die Berg- und Tourismuskantone. Der SGV bedauert es daher, dass Zweitwohnungen nicht vom Systemwechsel ausgenommen sind. Er befürchtet, dass eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften für die Gemeinden einen grösseren administrativen Aufwand mit sich ziehen wird als es die Beibehaltung des Eigenmietwertes auf Zweitwohnungen getan hätte.
Da Betreuungsleistungen heute nicht von den Ergänzungsleistungen (EL) abgedeckt werden, müssen viele Personen, die auf EL angewiesen sind, vorzeitig in ein Alters- und Pflegeheim zügeln – trotz oft niedriger Pflegestufe. Damit sich dieses Problem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht weiter akzentuiert, möchte der Bundesrat die Finanzierung von Betreuungsleistungen über die EL sicherstellen (24.070). Die Vorlage sieht neue Leistungen für die Betreuung zu Hause und Zuschläge für die Anpassung von Wohnungen vor, um die Autonomie älterer Menschen sowie von IV-Rentnerinnen und Rentnern mit EL zu stärken.
Der Nationalrat hat die Vorlage als Erstrat am 19. Dezember mit deutlichen 129 Ja- bei 59 Nein-Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen, inkl. der Kommissionsmehrheiten beim Leistungsbeschrieb (psychosoziale Zielbeschreibung) sowie bei der Flexibilisierung der Pauschalen (nicht «je eine Pauschale»). Der psychosoziale Aspekt der Betreuung wird neu in Art. 14a Abs. 1 festgehalten. Weiter wurde mit der Anpassung in Art. 14a Abs. 4 eine flexiblere Handhabung der Pauschalen durch die Kantone im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrates ermöglicht. Als nächstes befasst sich der Ständerat mit der Vorlage. Seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) nimmt die Arbeiten hierzu am 25. Februar 2025 auf.
Position SGV: Der SGV ist erfreut über die Annahme der EL-Vorlage durch den Nationalrat. Er begrüsst insbesondere, dass dieser den Kommissionsmehrheiten beim Leistungsbeschrieb (psychosoziale Zielbeschreibung) sowie bei der Flexibilisierung der Pauschalen gefolgt ist. Gute Rahmenbedingungen für die Betreuung im Alter zu schaffen und sicherzustellen, dass Menschen in Würde und selbstbestimmt altern können, ist für die Gemeinden und Städte ein zentrales Anliegen.
Bereits heute finanzieren Gemeinden und Städte die EL in elf Kantonen wesentlich mit; gesamtschweizerisch wird ein Viertel der EL-Ausgaben von der kommunalen Ebene getragen. Der SGV setzt sich in einer breiten Allianz für die Annahme der EL-Vorlage ein. Er begrüsst, das Vorhaben, Betreuungsleistungen unabhängig der Wohnform – im eigenen Zuhause oder in einer betreuten Institution – via EL zu vergüten. Das ist ein zentrales Anliegen der Städte und Gemeinden, weil sonst wieder neue Ungleichheiten und Finanzierungslücken entstehen.
Weiter wird begrüsst, dass von der Revision nicht wie ursprünglich vorgesehen nur AHV-Bezüger, sondern auch IV-Bezüger profitieren sollen. Auch, dass Betreuungsleistungen nicht an eine Hilflosenentschädigung gekoppelt werden, heisst der SGV gut, denn ein Betreuungsbedarf ergibt sich oftmals vor einer Hilflosigkeit.
Kritisch beurteilt der SGV indes die geplante Finanzierung, für die allein die Kantone und Gemeinden aufkommen sollen, weil sie die fiskalische Äquivalenz verletzt und nicht der Systemlogik entspricht. Betreuungskosten fallen regelmässig an und sollten deshalb mit einer Betreuungspauschale in den jährlichen EL geregelt werden. Der SGV erwartet, dass mindestens der Mietzinszuschlag, der sich durch Anpassung einer Wohnung an die Bedürfnisse einer mobilitätseingeschränkten Person ergibt, von den jährlichen EL gedeckt und damit eine Beteiligung des Bundes sichergestellt wird.
Die parlamentarische Initiative 22.423 will die indirekte Presseförderung, welche vor allem der Regional und Lokalpresse zugutekommt, für eine Übergangszeit von sieben Jahren erhöhen, um insbesondere die kleinen regionalen Zeitungsverlage bei deren Transformation zu mehr digitalen Angeboten zu unterstützen. Konkret soll das Postgesetz wie folgt geändert werden:
• Erhöhung der indirekten Presseförderung für Zeitungen und Zeitschriften von 30 Mio. CHF auf 45 Mio. CHF;
• Einführung eines Beitrags über 30 Mio. CHF an die Frühzustellung während der Woche;
• Erhöhung des Beitrages für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von 20 Mio. CHF auf 30 Mio. CHF.
Der Ständerat hat sich in seiner Sitzung vom 5. Dezember dafür ausgesprochen, die Förderung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse in unveränderter Höhe beizubehalten (20 Mio. CHF) – der Nationalrat wollte hier die Förderung gänzlich abschaffen. Hingegen will er die beiden anderen Förderungen um je 5 Mio. CHF weniger stark erhöhen als der Nationalrat, welcher sich für einen Förderbeitrag gemäss Initiativtext aussprach. Das Geschäft geht damit zurück in den Nationalrat. Seine zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) nimmt die Arbeiten hierzu am 13./14. Januar 2025 auf.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Entscheidung des Ständerats. Die Pressevielfalt, welche unabdingbar ist für die demokratische Meinungsbildung, ist in der Schweiz vor allem auf regionaler und lokaler Ebene bedroht. Die Finanzierung gestaltet sich aufgrund rückgängiger Werbeeinnahmen und der beschränkten Zahlungsbereitschaft für Online-Inhalte immer schwieriger. Die Pläne des Nationalrates, die Beiträge für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gänzlich abzuschaffen, lehnt der SGV ab. Magazine und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen wie Vereinen oder Stiftungen sind eine wichtige Informationsquelle. So ermöglicht der SGV mit dem einzigen verbleibenden Kommunalmagazin «Schweizer Gemeinde» eine Vernetzung der Gemeinden über die Sprachgrenzen hinweg. Die Gemeinden profitieren von konkreten Erfahrungsberichten und Praxisbeispielen anderer Gemeinden.
Mit der indirekten Presseförderung unterstützt der Bund diese wichtige Medienkategorie. Der SGV ersucht das Parlament daher, sich für den Erhalt der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auszusprechen und die Mittel dafür nicht zu streichen.
Der Nationalrat hat am 2. Dezember beschlossen, dem Ständerat zu folgen und die vorgeschlagenen Anpassungen beim Schutzstatus S (Motion 24.3022) anzunehmen. So soll der Schutzstatus S aberkannt bzw. nicht wieder erlangt werden, wenn eine Person für eine bestimmte Aufenthaltsdauer (z.B. 14 Tage) ausreist; wenn eine Person Rückkehrhilfe oder andere rückkehrorientierte Hilfen bezogen hat; wenn der Schutzstatus S missbräuchlich erlangt wurde. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur einmal erteilt wird. Darüber hinaus sprach sich der Nationalrat für weitergehende Einschränkungen aus und nahm eine Motion von Ständerätin Esther Friedli an (Motion 24.3378). So sollen künftig nur Menschen aus von Russland besetzten respektive umkämpften Gebieten den Schutzstatus S erhalten.
Position SGV: Der SGV sieht Handlungsbedarf in Hinblick auf den Schutzstatus S. Die Gemeinden sind seit Beginn der Ukraine-Krise mit erheblichen Herausforderungen bezüglich Unterbringung und Integration von Personen aus der Ukraine konfrontiert. Aus diesem Grund begrüsst der SGV die Annahme der Motion 24.3022 Die weitergehenden Verschärfungen basierend auf die Motion 24.3378 nimmt der SGV zur Kenntnis. Ob die Motion so umgesetzt werden kann, dass eine Entlastung der Gemeinden erwirkt wird, bleibt abzuwarten.
Die neue Gesetzesvorlage für eine E-ID (23.073) sieht eine staatliche Lösung vor, die neue E-ID soll ab 2026 angeboten werden. Die vom Bund herausgegebene E-ID soll den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Sie soll im Internet wie auch im Alltag zum Einsatz kommen, etwa bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder beim Altersnachweis für den Kauf von Alkohol in Läden. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, sollen weiterhin analog angeboten werden.
Die Räte haben diese verbliebenen Differenzen in der Wintersession bereinigt, womit der Einführung der E-ID nichts mehr im Weg steht. Ebenfalls hat der Ständerat eine Motion (24.3905) einstimmig angenommen, welche einen Pilotbetrieb für E-Collecting (Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen) mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur fordert. In den Schlussabstimmungen vom Freitag wurde das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise mit 170 zu 25 Stimmen bei 1 Enthaltung (Nationalrat) und mit 43 zu 1 Stimme bei 0 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die deutliche Annahme des E-ID-Gesetzes durch das Parlament, die einen weiteren Schritt für die digitale Verwaltung darstellt. Die Schaffung einer elektronischen Identifikation (E-ID) ist notwendig – sie stärkt und befördert die digitale Verwaltung. Die Gesetzesvorlage genügt hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen und gewährleistet gleichzeitig einen einfachen Zugang zum elektronischen Identitätsnachweis. Für eine optimale Umsetzung ist es nun aber wichtig, dass die kantonalen und kommunalen Behörden in die weiteren Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die operative Einführung einer E-ID von Anfang an einbezogen werden. Dafür sollen unter anderen die bestehenden Gremien, etwa der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS), genutzt werden. Zudem soll die Realisierung der E-ID nun umgehend angegangen werden.
Der Ständerat hat sich am 4. Dezember als Erstrat mit der Einführung einer Betreuungszulage zur Umsetzung der Pa.Iv. 21.403 befasst und erste Entscheide gefällt. Das Modell der WBK-S sieht Betreuungszulage ohne Mitfinanzierung durch den Bund vor, die auf dem Modell der Familienzulagen beruht. Die Finanzierung der Zulage soll den Kantonen überlassen werden, die diesbezüglich Arbeitgeber, Arbeitnehmende und Selbständige verpflichten können. Der Vorschlag der WBK-S soll als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative dienen («Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle», 24.058).
Mit 25 zu 15 Stimmen beschloss der Ständerat, dass die familienexterne Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von acht Jahren unterstützt werden soll. Weiter entschied er, dass die Zulage nur ausbezahlt werden soll, wenn Kinder institutionell betreut werden, etwa in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien. Die Betreuungsvorlage beträgt monatlich mindestens 100 Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution in einer Landessprache betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Eine Minderheit beantragte, dass der Bund sich mit max. 200 Millionen Franken an der Finanzierung der Betreuungszulage beteiligen soll, fand dafür aber keine Mehrheit.
Die Kommissionsmehrheit wollte die bestehenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen fortführen, dabei aber die Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur besseren Abstimmung der familienergänzenden Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern streichen, da diese Bereiche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Stattdessen befürwortete sie die Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen. Der Ständerat folgte ihr allerdings nicht und sprach sich gegen die Programmvereinbarungen aus. Nach dem Ständeratsbeschluss ist nun wieder der Nationalrat am Zug. Seine zuständige Bildungskommission WBK-N nimmt die Arbeiten am 30. Januar 2025 hierzu auf.
Position SGV: Der SGV bedauert, dass es der Ständerat sich gegen eine Bundesbeteiligung und die Programmvereinbarungen ausgesprochen hat. Der SGV wird sich weiterhin für eine ausgewogenere Lösung mit Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen einsetzen. Dies auch in Hinblick darauf, dass diese Betreuungszulage als Gegenvorschlag zur Kita-Initiative eine für die Gemeinden valable Umsetzung bieten soll. Eine Betreuungszulage entlastet die Eltern, was der SGV begrüsst. Dieser Entlastungseffekt greift aber nur dann effektiv und nachhaltig, wenn ein qualitativ hochstehendes Betreuungsangebot vorhanden ist und sich der Bund an den Kosten beteiligt.
Die Finanzlage des Bundes ist angespannt, was vor allem auf stark wachsende Ausgaben zurückzuführen ist. Wachstumstreiber sind dabei vor allem die Armee, die AHV, die Migration sowie die individuellen Prämienverbilligungen. Für 2026 und 2027 sieht der Finanzplan des Bundes einen negativen Finanzierungssaldo von rund. 2.6 Mrd. Franken vor. Sparmassnahmen sind demnach notwendig. Im Voranschlag für 2025 (24.041) schlägt der Bundesrat verschiedene Entlastungsmassnahmen für einen schuldenbremsenkonformen ordentlichen Haushalt vor.
Nach zähem Ringen haben sich die Räte in der Wintersession schlussendlich auf einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag für 2025 geeinigt. Grundsätzlich waren sich die Räte zuvor schon einig: Die Armee soll im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrats für Rüstungsausgaben wesentlich mehr Mittel bekommen (530 Mio. CHF) und die Landwirtschaft soll von Querschnittskürzungen ausgenommen werden. Im Gegenzug sollen die Mittel bei der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, im Asylwesen und im Eigenbereich des Bundes gekürzt werden, wobei der Nationalrat bei der Entwicklungszusammenarbeit stärker sparen wollte als der Ständerat. Die Detailberatung gestaltete sich jedoch zäh; auch nach drei Lesungen blieben Differenzen und eine Einigungskonferenz wurde notwendig, welche schliesslich einen in beiden Räten mehrheitsfähigen Kompromiss ausarbeitete, den beide Räte am 19. Dezember angenommen haben.
Aus regionalpolitischer Sicht relevant ist die Entscheidung, 2025 6 Mio. und damit nur rund einen Viertel der normalen Einlage in den Fonds für Regionalpolitik einzuzahlen und ab 2026 noch die Hälfte der normalen Einlage. Gekürzt wurden auch die Mittel zugunsten des Förderinstrumentes Innotour (1 Mio. jährlich). Für den regionalen Personenverkehr sprachen die Räte für 2025 hingegen zusätzlich 7.7 Mio., was die vom Bundesrat geplante lineare Kürzung von 1.4% ausgleicht.
Position SGV: Der SGV bedauert die massive Kürzung bei den Einlagen in den Fonds für Regionalpolitik. Dieses Instrument hat sich bewährt und hat eine grosse Hebelwirkung: Jeder Bundesfranken löst das Fünffache an Investitionen in den Berggebieten und den ländlichen Regionen aus. Gemäss Art. 21, Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik ist zudem eine längerfristige Werterhaltung des Fonds anzustreben. Massive Kürzungen bei den Fondseinlagen widersprechen damit nicht nur einer nachhaltigen Finanzpolitik, sondern auch dem Gesetz. Ausserdem ist es staatspolitisch betrachtet ein fatales Signal an die Bevölkerung der Berggebiete und der ländlichen Räume. Immerhin konnte eine gänzliche Streichung der Einlage verhindert werden. Auch die Reduktion der Mittel für Schweiz Tourismus und für Innotour sieht der SGV aus regionalpolitischen Gründen kritisch.
Die Parlamentarische Initiative 23.465 wollte die gesetzliche Grundlage für ein fakultatives Vorkaufsrecht auf Gemeindeebene zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus schaffen. Die Gemeinden können ein solches nicht selbständig einführen, dafür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage auf kantonaler oder nationaler Ebene. Der Nationalrat ist am 18. Dezember mit 129 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat der Initiative keine Folge geleistet. Das Geschäft ist damit erledigt.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Parlaments. Knapper werdendes Bauland, wenige leerstehende Liegenschaften, raumplanerische Auflagen und Einsprachen: Die Wohnungsknappheit stellt für viele Schweizer Gemeinden und Städte ein drängendes Problem dar. Der SGV unterstützt daher den im Februar 2024 vom Bund veröffentlichten nationalen Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit, wenngleich er einige Punkte kritisch sieht. Zentral ist aus Sicht des SGV insbesondere, dass es einen föderalen Ansatz braucht; eine allfällige kantonale Regelung soll Vorrang haben. Ein eng definiertes, fakultatives Vorkaufsrecht hätte für die Gemeinden ein Instrument sein können, der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Gemeinden hätten damit einen grösseren Handlungsspielraum erhalten, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Der Nationalrat stimmte der Vorlage zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve, 24.033) zu, hat jedoch Änderungen vorgenommen. Insbesondere präzisierte er die Kriterien für die Bildung der Reserve, indem er festlegte, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt auf ein Minimum reduziert werden müssen. Ausserdem hat er vorgeschlagen, eine Stromreserve zu schaffen, die an eine freiwillige Reduktion des Stromverbrauchs gebunden ist. Der Nationalrat nutzte die Gelegenheit dieser Gesetzesrevision ebenfalls, um eine dringende Hilfe für den Stahlsektor einzubauen. Der Ständerat hat sich ebenfalls zur Frage des Stahlsektors geäussert, wird aber noch auf den ersten Entwurf zurückkommen, der die Stromreserve selbst betrifft. Die Vorlage 24.033 geht als nächstes in den Ständerat. Seine zuständige Kommission UREK-S nimmt die Arbeiten hierzu am 9./10. Januar 2025 auf.
Mit diesem Gesetzesentwurf möchte der Bundesrat die Stromreserve gesetzlich verankern. Die Stromreserve für die Winterperiode ist derzeit in der Verordnung über eine Winterreserve geregelt, die bis 2026 befristet ist. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bildet die notwendige Rechtsgrundlage für eine obligatorische Wasserkraftreserve. Der Bundesrat will dieses Gesetz nun durch Bestimmungen zur thermischen Reserve ergänzen und damit eine dauerhafte Rechtsgrundlage für die verschiedenen Kapazitäten der Reserve schaffen, die die Versorgungssicherheit erhöhen sollen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die im Entwurf vorgesehenen Änderungen grundsätzlich, da sie die gesetzlichen Grundlagen für die Bildung einer Stromreserve schaffen, die in ausserordentlichen Situationen genutzt werden kann. Es ist jedoch zu betonen, dass Reservekraftwerke erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben, insbesondere in den Standortgemeinden. Der SGV verlangt deshalb ausdrücklich, dass die Gemeinden bei Projekten für Reservekraftwerke bereits in einer frühen Phase in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Zudem stellt eine Stromreserve keine langfristige Lösung zur Verbesserung der Stromversorgungssituation dar. Der SGV begrüsst in diesem Zusammenhang die Schaffung einer Reserve, die an eine Reduktion des Verbrauchs gebunden ist, wie sie vom Nationalrat verabschiedet wurde.
Ausserdem ist der SGV der Ansicht, dass die Erleichterungen, die in Fällen gewährt werden könnten, in denen die Grenzwerte für CO2-Emissionen und Lärm von thermischen Reservekraftwerken nicht eingehalten werden können, so weit wie möglich eingeschränkt werden sollten.
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