Die Gemeinden bilden neben den Kantonen und dem Bund die dritte institutionelle Staatsebene. Staatsrechtlich werden sie über die jeweiligen Kantonsverfassungen erfasst und definiert. Auf Bundesebene besteht mit dem Gemeindeartikel ein verfassungsmässiges Mitspracherecht. So muss der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden berücksichtigen. Weiter garantiert das Subsidiaritätsprinzip, dass der Bund nur dann eine Aufgabe übernimmt, wenn sie nicht durch die anderen föderalen Ebenen erledigt werden kann. Die Aufgaben und Kompetenzen in den Gemeinden sind vielfältig und divers. Das macht ein kommunalpolitisches Engagement herausfordernd und spannend.
Die Durchsetzung der Gemeindeautonomie bildet für den SGV auf Bundesebene eine laufende Aufgabe. Auch die föderale Umsetzung von neuen Bundesgesetzen muss immer wieder eingefordert werden. Damit Gemeinden nicht zu «Vollzugsagenturen» der Kantone werden und ihre Aufgaben auf lokale bzw. regional abgestimmte Art und Weise umsetzen können. Neben den Divergenzen gibt es unter den Staatsebenen aber auch viele gemeinsame Interessen wie etwa die Aufrechterhaltung eines lebendigen Milizsystems in der Politik. Das Milizsystem ist neben dem Föderalismus und der direkten Demokratie ein Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Dank dem Milizsystem bleibt die Politik in der Schweiz bürgernah. Mit dem Jahr der Milizarbeit 2019 hat der Verband einen gewichtigen Schwerpunkt im Thema gesetzt und engagiert sich darüber hinaus mit weiteren Massnahmen, um das Milizsystem zu stärken wie beispielsweise mit der Zertifizierung der Führungskompetenzen der Gemeinderatsmitglieder. Ein weiteres wichtiges Thema ist die politische und gesellschaftliche Partizipation. Hier unterstützte der SGV während fünf Jahren mit «in comune» ganz konkret Projekte in Gemeinden, um den Austausch und die Beteiligung in der Bevölkerung zu fördern.