Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) befürwortet die Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge. Die Massnahme stärkt den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), wovon auch die Gemeinden und Städte profitieren, schreibt der SGV in seiner Stellungnahme.
Automobile für den Personen- oder Warentransport unterliegen einer Steuer von vier Prozent des Importpreises. Die daraus resultierenden Steuererträge fliessen in den NAF, dessen Gelder für Gemeinden und Städte von strategischer Bedeutung sind (z.B. für Agglomerationsprogramme).
Von der Automobilsteuer ausgenommen sind derzeit noch die Elektrofahrzeuge. Angesichts der steigenden Beliebtheit elektrisch betriebener Fahrzeuge führt(e) dies zu zunehmenden Minderreinnahmen beim NAF.
Der SGV begrüsst somit die geplante Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge. Er erachtet eine Aufhebung als geeignete Massnahme, um die zukünftige Speisung des NAF und damit den Mittelfluss für Agglomerationsprojekte in Gemeinden und Städten zu gewährleisten.