Familienexterne Kinderbetreuung: Der Bund muss sich beteiligen

am 17. Juni 2024
Lesedauer: ca. 2min

Mit der Pa. Iv. 21.403 sollen Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, finanziell entlastet werden. Der SGV hat die vom Nationalrat im März 2023 verabschiedete Vorlage unterstützt. Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) schlägt nun allerdings ein anderes Modell der Betreuungszulage vor. Dieses sieht die Ausrichtung der Betreuungszulage über das Familienzulagengesetz vor und schliesst eine Bundesbeteiligung fast gänzlich aus. Stattdessen soll die Wirtschaft – Arbeitgeber und allenfalls Arbeitnehmer – für die Kosten aufkommen. In Absprache mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie mit dem Schweizerischen Städteverband hat der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) zur Vorlage der WBK-S Stellung genommen.

Die Ausrichtung der Betreuungszulage über das Familienzulagengesetz wird aus kommunaler Sicht begrüsst, sofern dies mit weniger Administrationsaufwand verbunden ist. Des Weiteren erachtet es der SGV als positiv, dass sich die WBK-S bei der Höhe der Zulage in einem ähnlichen Rahmen bewegt wie die Vorlage des Nationalrats (Vorlage WBK-S: mindestens 100 Franken pro Monat und Kind, das einen Tag pro Woche institutionell betreut wird). Der SGV weist in seiner Stellungnahme allerdings darauf hin, dass die Zulage regelmässig an die Teuerung anzupassen ist.

Im Sinne eines Kompromisses kann der SGV auch die Kürzung des Geltungsbereichs bis zum siebten vollendeten Lebensjahr mittragen – rund fünf Jahre weniger, als es die Vorlage des Nationalrats vorsieht (bis zum Ende der Primarschulzeit).

Klar ablehnend steht der SGV indes dem Ansinnen gegenüber, die Finanzierung der Betreuungszulagen einseitig über die Wirtschaft sicherzustellen. Der Bund trägt hier eine Mitverantwortung: Von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf profitieren alle Staatsebenen (Steuereinnahmen, Standortattraktivität). Das sieht auch der Nationalrat so, der letztes Jahr einer Bundesbeteiligung von rund 700 Millionen Franken pro Jahr zugestimmt hat. Entsprechend erwartet der SGV von der WBK-S, die Vorlage so abzuändern, dass der Bund einen substanziellen Teil der Kosten der Betreuungszulagen mitträgt.

Schliesslich sieht die Pa. Iv. 21.403 auch eine Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung mittels Programmvereinbarungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden vor. Hier fordert der SGV insbesondere, dass bei der Ausgestaltung der Programmvereinbarungen die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.

Hier geht’s zur Stellungnahme

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