Gute Nachricht für Gemeinden: Passagiere müssen öV wohl auch weiterhin mitfinanzieren

am 15. Februar 2022
Lesedauer: ca. 2min

Die Benutzung des öffentlichen Verkehrs darf für die Nutzerinnen und Nutzer nicht kostenlos sein. Das wäre verfassungsrechtlich problematisch, besagt eine neue Studie.

Die flächendeckende Unentgeltlichkeit des öffentlichen Verkehrs würde wohl der Bundesverfassung widersprechen, halten Prof. Dr. Felix Uhlmann und Jasmina Bukovac von der Universität Zürich in einem Gutachten fest. Zuvor hatte das Bundesamt für Verkehr eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) nimmt dieses Fazit mit Erleichterung zur Kenntnis. Der öffentliche Verkehr wird bereits heute zu einem wesentlichen Teil von Kantonen und Gemeinden finanziert. Fielen nun die Beiträge der Passagiere weg, würde dies die nachhaltige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gefährden. Der SGV ruft in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines qualitativ guten öV-Netzes bzw. funktionierenden Regionalverkehrs gerade auch für ländliche Regionen in Erinnerung. Ein «Gratis-öV» auf Kosten der öffentlichen Hand ist deshalb abzulehnen.

Hier gehts zum Rechtsgutachten

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