Die Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) hat heute ihre neuen Empfehlungen hinsichtlich Bewilligungsverfahren von Mobilfunkantennen veröffentlicht. Gleichzeitig fordert die BPUK vom zuständigen Departement UVEK eine umfassendere Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV): Weg von einem technologiezentrierten und hin zu einem immissionszentrierten Ansatz.
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst die neuen Mobilfunkempfehlungen der BPUK. Diese stärken die Rechtssicherheit und entlasten die (Gemeinde-)Behörden wie auch die Mobilfunkanbieter bei der Bewilligung entsprechender Antennen. Zudem wird dadurch auch der Grundstein für schweizweit einheitliche Verfahren gelegt, wobei jeder Kanton selbst entscheiden kann, wie weit er die Empfehlungen umsetzen möchte.
Hier geht’s zu den Empfehlungen der BPUK