Mit der OECD-Steuerreform soll unter anderem ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro eingeführt werden. Vor der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) sprach sich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) kürzlich für das Eintreten auf die Vorlage aus. Nach Ansicht des Verbands soll dabei der Bundesanteil in Höhe von 25 Prozent der erwarteten Mehreinnahmen zweckgebunden zur Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung verwendet werden.
Um die Standortattraktivität im globalen Wettbewerb zu festigen und den in der Schweiz angesiedelten Unternehmen Rechtssicherheit zu geben, plädierte der SGV anlässlich der Anhörung vor der WAK-S für eine möglichst rasche Umsetzung der OECD-Steuerreform. Der SGV unterstützt dabei den Vorschlag, wonach 75 Prozent der erwarteten Mehreinnahmen an die Kantone (und damit auch an die Gemeinden) gehen, während die restlichen 25 Prozent in die Bundeskasse fliessen. Nach Ansicht des SGV soll der Bund diese zusätzlichen Mittel zur Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung verwenden. Diese wird heute vor allem von den Gemeinden finanziert.
Weiterhin setzt sich der SGV dafür ein, dass der oben genannte Verteilschlüssel in der Bundesverfassung verankert wird. Gleichzeitig weist der Verband aber darauf hin, dass ein solcher Eingriff in die Finanz- und Steuerautonomie von Kantonen und Gemeinden eine absolute Ausnahme bleiben muss. Schliesslich sollen auch die nationalen und kantonalen Ausgleichsysteme genutzt werden, da Kantone und Gemeinden unterschiedlich stark von der Steuerreform betroffen sein werden.