Der Ständerat hat heute der Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen (EFAS) mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Diese soll auch die Pflege umfassen. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst diesen Entscheid. Damit hat eine der wichtigsten Gesundheitsreformen der letzten Jahrzehnte eine entscheidende Hürde genommen.
Heute gibt es drei verschiedene Finanzierungssysteme. Neu sollen alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie von der Spitex zu Hause, in der Arztpraxis, im Spital oder im Altersheim erbracht werden. EFAS plus Pflege eliminiert Fehlanreize in der Finanzierung und schafft eine wichtige Grundlage für die koordinierte bzw. integrierte Versorgung.
Der Einbezug der Pflege in EFAS ist für den SGV unerlässlich und eine unabdingbare Voraussetzung für eine politisch mehrheitsfähige Lösung. Die Kostenverlagerungen in der Pflegefinanzierung hin zum Restfinanzierer – Kantone und Gemeinden – sind eine Realität. Nur EFAS plus Pflege führt zur gewollten Systemverbesserung und einer ausgewogeneren Kostenverteilung auf alle Kostenträger. Die Inkraftsetzung der Vorlage kann gestaffelt erfolgen. Entscheidend ist, dass der Einbezug der Pflege verbindlich in der EFAS-Vorlage verankert wird, wie das nun auch der Ständerat vorsieht.
Mit seinem Votum für den Einbezug der Pflege in EFAS hat der Ständerat ein langjähriges Anliegen der Kantone und Gemeinden erfüllt. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. Hier sind noch verschiedene Hürden zu nehmen. Eines scheint aber nach der Debatte im Ständerat klar zu sein: Entweder kommt EFAS mit Einbezug der Pflege, oder das Projekt scheitert.