Für das interne Kopieren, Speichern und Weiterleiten von Zeitungsartikeln, wissenschaftlichen Abhandlungen, Kommentaren usw. zahlen auch Gemeindeverwaltungen eine urheberrechtliche Vergütung. Diese wird von der Verwertungsgesellschaft ProLitteris erhoben. Ab dem 1. Januar 2023 sinken die Tarife für Stadt- und Gemeindeverwaltungen um zehn Prozent – ein Verhandlungserfolg für den Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) und seine Mitglieder, darunter der Schweizerische Gemeindeverband (SGV).
Die eidgenössische Schiedskommission hat kürzlich den neuen Tarif für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 genehmigt. Damit einher ging auch eine Vereinfachung des Systems. So wurden etwa die Tarife für das Papierkopieren und das digitale Kopieren zusammengelegt. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, ebenso wie die Kantone, bezahlen weiterhin nach Anzahl Einwohner – künftig aber zehn Prozent weniger. Zudem umfasst eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung auch weiterhin nicht nur die Verwaltung im engeren Sinn, sondern auch alle direkt angeschlossenen Werke und Betriebe, deren Trägerschaft die Stadt oder Gemeinde selbst ist.
Das neue Tarifsystem kann als Erfolg für den DUN bezeichnet werden. Der Dachverband und seine Mitglieder wehrten sich erfolgreich gegen das Ansinnen der ProLitteris, die Tarife für Städte und Gemeinden von der Anzahl derer Mitarbeiter abhängig zu machen.
Der neue Tarif im Wortlaut ist auf der Homepage der ProLitteris aufgeschaltet und kann beim DUN-Sekretariat angefragt werden. Untenstehende Tabelle bietet einen Vergleich des bisherigen mit dem neuen Tarif.