Mit dem Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen will der Bundesrat einen Vergütungsanspruch für Medien etablieren, deren journalistische Erzeugnisse von grossen Tech-Unternehmen zugänglich gemacht werden. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) kann diesem Ansinnen grundsätzlich zustimmen: Produkte von Medienschaffenden sollen nicht einfach kostenlos übernommen werden können.
Indes stellt sich die Frage, wie dies effizient umgesetzt werden kann. Im europäischen Ausland ist das Leistungsschutzrecht teils bereits eingeführt – allerdings noch ohne, dass die Auswirkungen bekannt wären. Für den SGV stellt sich deshalb die Frage, ob nicht zuerst die Erfahrungen aus dem Ausland abgewartet werden sollen, bevor die Schweiz ein eigenes Leistungsschutzrecht einführt. So oder so fordert der SGV in seiner Stellungnahme die Bundesbehörden auf, die kritischen Argumente zur geplanten Änderung des Urheberrechtsgesetzes eingehend zu prüfen. Zudem verweist er auf die Stellungnahme des Dachverbands der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN), dessen Mitglied der Verband ist.
Sollte die Revision des Urheberrechtsgesetzes zustande kommen, plädiert der SGV für eine kollektive Verwertung sämtlicher Vergütungsansprüche. Davon würden gerade kleinere und mittlere Medienhäuser bzw. die regionale Berichterstattung profitieren.
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