Mit Annahme der Motion 19.3633 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Rechtsgrundlagen für eine nationale, von der Verwaltung unabhängigen Ombudsstelle für Kinderrechte zu schaffen. Die Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) sieht nun aber vor, die Kinderrechte durch eine Verankerung auf Bundesebene (beim Bundesamt für Sozialversicherungen) zu stärken. Auf die Schaffung einer eigenständigen, unabhängigen Ombudsstelle soll dagegen verzichtet werden.
Mit Verweis auf die Motion 19.3633 lehnt der Schweizerische Gemeindeverband die Teilrevision der KJFV ab und fordert den Bundesrat auf, eine unabhängige, vom Bund unterstützte nationale Ombudsstelle zu schaffen.
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