Die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Beseitigung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zielt darauf ab, weitere Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst dies, doch wird die Vorlage dem Anliegen aus Sicht des Verbands zu wenig gerecht.
So dehnt die Vorlage zwar den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aus – neu soll es beispielsweise auch für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse der Kantone und Gemeinden gelten – doch wird im Gesetzestext nicht deutlich, was das Diskriminierungsverbot tatsächlich beinhaltet. Dies schafft sowohl für die Arbeitgeber als auch für Menschen mit Behinderungen Rechtsunsicherheiten. Der SGV spricht sich deshalb für eine Konkretisierung des Diskriminierungsbegriffs aus; dasselbe gilt für die angestrebte Förderung der Gebärdensprache, bei der bislang keine verbindlichen Fördermassnahmen vorgesehen sind.
Kritisch stuft der SGV schliesslich die Aufweichung des Verbandsbeschwerderechts von Behindertenorganisationen ein. Dies namentlich auch aus staatspolitischen Gründen.
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