Gemäss neuer Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist geflüchteten Frauen und Mädchen aus Afghanistan seit Juni 2023 die Flüchtlingseigenschaft zuzusprechen. Afghaninnen, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden, können deshalb erneut ein Asylgesuch stellen, woraufhin ihnen grundsätzlich der Flüchtlingsstatus gewährt wird. Ab diesem Zeitpunkt entrichtet der Bund während fünf Jahren eine Globalpauschale für die Abgeltung der Sozialhilfekosten – ungeachtet dessen, wie lange die Betroffenen zuvor vorläufig aufgenommen waren.
Diese Praxis will der Bund nun ändern. Mit der Revision der Asylverordnung 2 (AsylV 2) soll künftig bei einem Statuswechsel die vorbestandene Subventionsdauer angerechnet werden, wodurch der Bund weniger lange eine Globalpauschale entrichten müsste. Die Änderung der AsylV 2 würde daher für Kantone und Gemeinden zu Einbussen in Millionenhöhe führen und hätte überdies auch konkrete negative Auswirkungen auf den Integrationsprozess der Betroffenen.
In seiner Stellungnahme weist der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) deshalb darauf hin, dass die Unterbringung und Betreuung von Personen des Asylbereichs eine Verbundsaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden ist. Der Verband bedauert es sehr, dass die Änderung der Aufgabenteilung ohne Information und Absprache mit Kantonen und Gemeinden geplant wurde, und lehnt die Revision ab. Der SGV ersucht den Bund, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Lastenverschiebung auf Kantone und Gemeinden zu beheben.
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