Manchmal kommt es vor, dass sich ein Konflikt zwischen den Gemeindebehörden und der Bevölkerung zugespitzt hat. Um diesen zu lösen, wird eine Mediation einberufen. Dabei sollten alle Interessen in einem ausgewogenen Mass vertreten sein.
In einem klar vorgegebenen Rahmen führen MediatorInnen durch die Veranstaltung. Sie helfen den Streit zu schlichten, indem sie die Bedürfnisse und Interessen der einzelnen Parteien klären. Auf dieser Grundlage werden Kompromisse und Teillösungen gesucht.
Mediationsverfahren enden meist mit einem zivilrechtlichen Vertrag, mit dem die weiteren Spielregeln und die weitere Zusammenarbeit festgelegt werden.
Grundsätzlich ist für Mediationen viel Zeit einzurechnen, weil eine Gesprächsbasis wiederhergestellt werden muss. Die Teilnehmenden müssen sich auch auf die Verhandlungen einlassen, deren Spielregeln akzeptieren und zu Kompromissen bereit sein. Eine Haltung, die durch kompromissloses Festhalten an der eigenen Ansicht gekennzeichnet ist, muss abgebaut werden.
Mehr Informationen zur Mediation finden Sie unter: Praxishandbuch Partizipation Austria 2012: 96.
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