Die Gemeindebehörde lädt von einem Vorhaben betroffene Interessengruppen an einen Runden Tisch. Gemeinsam wird verhandelt und nach Lösungen gesucht. Alle am Runden Tisch Anwesenden sind gleichrangige PartnerInnen und besitzen die gleichen Rechte und Pflichten. Dazu gehört auch, dass die verschiedenen Parteien kompromissbereit sein müssen.
Der Runde Tisch kann zu Beginn eines Planungsprozesses begonnen werden und dann während der konkreten Umsetzung immer wieder einberufen werden.
Mehr Informationen zum Runden Tisch finden Sie unter: Praxishandbuch Partizipation Austria 2012: 90.
Eigenschaften:
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