Der Schweizerische Gemeindeverband hat am 25. März 2022 Stellung genommen zur Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Inhalt der Verordnung ist eine Anpassung der Bestimmungen über die Grundversorgung im Telekommunikationsbereich: Diese sollen modernisiert werden. Statt dem derzeit geltendem Mindeststandard von 10 Mbit/s für Downloads sollen es künftig 80 Mbit/s sein; die Uploadgeschwindigkeit würde von 1 auf 8 Mbit/s erhöht.
Der SGV unterstützt die Ansicht des Bundesrates, wonach die Grundversorgung die Teilnahme der Bevölkerung am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gewährleistet. Der Verband unterstützt deshalb den geplanten Ausbau der Versorgungsstandards. Gerade die Covid-Pandemie hat gezeigt, dass eine moderne Telekommunikationsinfrastruktur von strategischer Bedeutung ist. Davon profitieren insbesondere periphere, zentrumsferne Gegenden.
Da die Telekommunikationsinfrastruktur aber nicht alleine von der Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin, sondern u.a. ebenso durch kommunale Netzbetreiber bereitgestellt wird, hat die Revision der FDV auch für Gemeinden nicht unwesentliche finanzielle Folgen. Der SGV fordert deshalb, dass die Gemeinden bei der Planung der Strategie für den Hochbreitbandausbau in der Schweiz frühzeitig einbezogen werden. Zudem muss die Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur technologieneutral erfolgen.
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