Energieversorgung: Zeitweilige Entschärfung, aber keine langfristige Entwarnung

am 17. März 2023
Lesedauer: ca. 2min

Der milde Winter und die getroffenen Energiesparmassnahmen haben dazu beigetragen, dass die Versorgungslage derzeit stabil ist und es in der Schweiz in diesem Winterhalbjahr voraussichtlich nicht mehr zu einer Energiemangellage kommt. Der Bundesrat hat am 17. März 2023 die Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken per Ende März frühzeitig aufgehoben.

Dementsprechend empfehlen die zuständigen Bundesdepartemente den Gemeinden und Städten sowie den Kantonen und Unternehmen, Anpassungen ihrer freiwilligen Energiesparmassnahmen vorzubereiten und ab Mitte April nach eigenem Ermessen umzusetzen. Bis dahin sollte klar sein, ob in diesem Winter tatsächlich keine Versorgungsprobleme mehr zu erwarten sind, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Die Kommunikation erfolgt frühzeitig, da teils Regierungsentscheide oder technische Massnahmen, die eine gewisse Vorlaufszeit bedingen, nötig sind.

Gleichzeitig erinnert der Bundesrat daran, dass es mit Blick auf den nächsten Winter wichtig bleibt, keine Energie zu verschwenden. Das wegfallende Gas aus Russland, die bislang geringen Niederschlagsmengen mit ihren Auswirkungen auf die Pegelstände der Speicherseen, sowie das Risiko eines deutlich kälteren Winters 2023/24 lassen eine allgemeine Entwarnung nicht zu. Die wärmere Jahreszeit sollte entsprechend dazu genutzt werden, technische Massnahmen (z.B. energetische Optimierung und Wartung von Anlagen, Ersatz von energieintensiven Elektrogeräten usw.) anzugehen.

Artikel teilen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen