Revision des BPR stärkt die demokratischen Rechte

am 29. April 2024
Lesedauer: ca. 1min

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst in seiner Stellungnahme grundsätzlich die angedachten Änderungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR). So soll beispielsweise das Wählen und Abstimmen für blinde und sehbehinderte Personen erleichtert werden, indem eine Rechtsgrundlage für den Einsatz sogenannter Abstimmungsschablonen geschaffen wird. Der SGV unterstützt dieses Vorhaben, denn die Teilhabe möglichst vieler Stimmberechtigten an der demokratischen Entscheidfindung liegt auch im Interesse der Gemeinden.

Zudem sieht die Revision auch die gesetzliche Verankerung von Regeln für die ausnahmsweise Verschiebung oder Absage von bereits anberaumten Abstimmungen durch den Bundesrat vor. Aus Sicht des SGV müssen Gemeinden und Kantone grundsätzlich befugt sein, selbständig demokratische Entscheide zu fällen. Der Schweizerische Gemeindeverband spricht sich deshalb für eine eng gefasste Bestimmung aus, die Absagen oder Verschiebungen von Abstimmungen nur bei schweren Störungen und als Ultima Ratio vorsehen.

Hier geht’s zur Stellungnahme

Artikel teilen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen