Trotz steter Bemühungen gibt es in der Schweiz zu wenig Halteplätze für Fahrende. Dies führt zu illegalen Landnahmen und stellt die Gemeinden, die kurzfristig Notlösungen finden müssen, vor Probleme. Mit dem Konzept Transitplätze für ausländische Fahrende soll die Thematik nun kantonsübergreifend angegangen und die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen klar geregelt werden. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst das Konzept grundsätzlich, da die darin enthaltenen Empfehlungen auch den Gemeinden bei ihren strategischen und planerischen Aufgaben dienen.
In seiner Stellungnahme begrüsst der SGV insbesondere den Umstand, dass der Bund für die Realisierung solcher Plätze seine eigenen Grundstücke prüfen will; ebenso heisst er die Förderung von Mediations- und Präventionsmassnahmen bei Konflikten zu Bauprojekten für Transit- bzw. Stand- und Durchgangsplätzen gut.
Aus kommunaler Sicht unabdingbar ist, dass die Kantone ihre Planungen mit den Gemeinden koordinieren. Die kommunale Ebene ist deshalb bei der Festlegung von Plätzen sowie bei der Bildung von Planungsregionen zwingend einzubeziehen. Zudem fordert der SGV, dass im Konzept explizit festgehalten wird, dass es nicht Aufgabe der Gemeinden ist, für die Ausstattung der Plätze aufzukommen. Ganz allgemein vermisst der Verband im Konzept Fristen, namentlich für die Planung und Umsetzung der Plätze.
Hier geht’s zur Stellungnahme