Der Bundesrat möchte eine neue Methode zur Berechnung des durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatzes für Gelder, die ins Stromnetz investiert werden, einführen. Dieser «Weighted Average Cost of Capital» (WACC) legt fest, wie Kapital, das ins Stromnetz investiert wird, verzinst wird. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Berechnungsmethode würde der WACC künftig noch 3,41 Prozent betragen; heute liegt er bei 3,98 Prozent.
Aus Sicht der Gemeinden, die häufig Anteile an den Gesellschaften der Netzbetreiber halten, ist eine solche Senkung derzeit nicht angezeigt. So sind der Ausbau und Investitionen ins Stromnetz heute absolut notwendig, um die in der Energiestrategie 2050 definierten Ziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit mit Strom zu gewährleisten. Andererseits hat das Stimmvolk im Juni die Vorlage über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen. Da die entsprechenden Verordnungen aber noch nicht vorliegen, sind die konkreten Auswirkungen der Vorlage noch unklar. Schliesslich weist der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) darauf hin, dass sich die aktuelle Berechnungsmethode bewährt hat und für Klarheit und Stabilität sorgt.
Folglich steht der SGV einer Änderung der WACC-Berechnungsmethode ablehnend gegenüber. Er ersucht den Bundesrat, auf die Revision der Stromversorgungsverordnung zu verzichten.
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