Bundeshaus in Bern
Bundeshaus in Bern

Stellung­nahmen

Der seit 1999 in der Verfassung verankerte «Gemeindeartikel» (Bundesverfassung Art. 50) verpflichtet den Bund, bei der Gesetzgebung auf die Interessen der Gemeinden Rücksicht zu nehmen. Der «Gemeindeartikel» hat dem Schweizerischen Gemeindeverband politisch mehr Gewicht gebracht.

Aktuelle Stellungnahmen

 

Interessieren Sie sich für weitere Stellungnahmen?