Die kommunale Ebene trägt rund die Hälfte der öffentlichen Ausgaben für Kultur. In seiner Stellungnahme zur Kulturbotschaft 2025-2028 weist der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) deshalb auf einige für die Gemeinden besonders relevante Punkte hin.
Grundsätzlich zeigt sich der SGV mit der allgemeinen Stossrichtung der Kulturbotschaft 2025-2028 einverstanden. Diese greift die wesentlichen Themen und Herausforderungen auf, wie sie im Nationalen Kulturdialog mit den staatlichen Partnern diskutiert worden sind.
Indes sieht die Kulturbotschaft vor, die Baukultur zentral beim Bund zu regeln. Die angedachte Verankerung der Strategie Baukultur im Natur- und Heimatschutzgesetz lehnt der SGV indes ausdrücklich ab. Angesichts der bestehenden Auflagen in der Raumplanung, beim Lärmschutz, punkto Verdichtung usw. ist es wichtig, dass die Gemeinden über eigenständigen Handlungsspielraum und Entscheidungskompetenz verfügen.
Zum Kapitel Jenische, Sinti und nomadische Lebensweise stellt der SGV fest, dass sich die Verhältnisse für diese anerkannten nationalen Minderheiten in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verbessert haben. So besteht u.a. beim Bau von Durchgangs- und Winterstandplätzen grosser Nachholbedarf. Da solche Bauprojekte oft zu Einsprachen und/oder politischen Interventionen führen, braucht es für Gemeinden und Kantone finanzielle Anreize. Diese sollen sicherstellen, dass Projekte trotz absehbarer Verzögerungen geplant und umgesetzt werden können.
Schliesslich unterstützt der SGV explizit die in der Kulturbotschaft vorgesehene vertiefte Koordination zwischen kantonaler und kommunaler Ebene im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs. Gerade in ländlichen Gemeinden und im Berggebiet sind die öffentlichen Budgets teils bescheiden und regionale Kulturzentren können nicht mit grosszügigen Fördergeldern rechnen. Eine vertiefte Abstimmung zwischen Gemeinden und Kanton ermöglicht die Bündelung der Kräfte und ist daher zu begrüssen.